Aktuelle Information zum "Graue Flecken"-Programm

Aktuelle Information zum "Graue Flecken"-Programm

Abstrahierte Grafik eines Glasfaserkabels

Der Landkreis Bautzen arbeitet weiterhin an einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Gigabitnetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung unterstützt hier mit einer Neuauflage der Breitbandförderung, dem sogenannten "Graue-Flecken-Programm". Ende April veröffentlichte dafür das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die neue Gigabit-Förderrichtlinie ("Richtlinie: Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"). Dieses ersetzt mit Inkrafttreten zum 26.04.2021 die bisherige Richtlinie (sog. "Weißes-Flecken-Programm").

Mit Kabinettsbeschluss vom 05.07.2022 bestätigt das Land Sachsen mit der neuen Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2022 (DiOS) eine Weiterführung der Kofinanzierung im Jahr 2022 und stockt auf eine Förderquote von 100% auf. Die Kommunen leisten dafür gemeinschaftlich einen Eigenbeitrag von 10 % in das Sondervermögen für die Breitbandförderung. Damit ist der Startschuss für die nächste Förderstufe, der ersten Phase im "Graue Flecken"-Programm, erfolgt.

Förderfähig sind im Rahmen der Gigabitförderung alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (Aufgreifschwelle). Die Aufgreifschwelle bezeichnet die Downloadgeschwindigkeit, bis zu welcher der Breitbandausbau gefördert werden kann.

Mit der Förderrichtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland wird die bisher geltende Aufgreifschwelle für die Gigabit-Förderung des Bundes auf 100 Mbit/s erhöht, bestimmte Unternehmen und Sozioökonomische Schwerpunkte können auch gefördert werden, wenn sie oberhalb der Aufgreifschwelle liegen. Sozioökonomische Schwerpunkte, wie zum Beispiel Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen und Behörden sowie kleinere und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von einer Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete sind weiterhin jederzeit und bundesweit förderfähig, solange noch kein Glasfaseranschluss anliegt oder erfolgt.

Der Landkreis Bautzen hat ein grundlegendes Interesse daran, den Breitbandausbau im Landkreis aktiv voranzubringen. Eine Beteiligung an dem Graue-Flecken-Förderprogramm würde verschiedene Chancen mit sich bringen, wie Beseitigung von "gespalteten Orten" und "Flickenteppichen, welche aufgrund der Fördervoraussetzungen des Weißen-Flecken-Programms nicht vermeidbar waren, Korrektur von fehlerhaften oder nicht eingehaltenen Eigenausbaumeldungen von Telekommunikationsunternehmen und vor allem Schaffung von Teilhabe und Chancengleichheit im gesamten Landkreis.

In Vorbereitung einer möglichen Teilnahme an dem Graue Flecken-Programm wurde am 30.08.2022 ein neues Markterkundungsverfahren über alle Städte und Gemeinden des Landkreises gestartet. Damit können, vorbehaltlich noch zu treffender Entscheidungen (u.a. Kreistag) die Antragsfristen für die Fördermittel von Bund und Land gewahrt werden.

Die Stabsstelle strebt an, die notwendigen Klärungen schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Über den aktuellen Fortschritt werden wir Sie hier, die Städte und Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich zeitnah informieren.

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