Aktuelle Information zum "Graue-Flecken"-Programm

Vorbereitung und Durchführung europaweiter Ausschreibungsverfahren für die Cluster 12 und 15

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Digitalen Agenda das Kernziel gesetzt, ein flächendeckendes modernes Highspeed – Netz zu schaffen und stellt dafür die entsprechenden Bundesmittel zur Verfügung. Sie fokussiert sich dabei im Rahmen des Graue-Flecken-Programms auf Gebietskörperschaften mit dem größten Nachholbedarf und steuert so die Förderung, um insbesondere in ländlichen Regionen, in denen sich der Breitbandausbau eigenwirtschaftlich für die Telekommunikationsunternehmen nicht lohnt, schnelles Internet zu ermöglichen. Dieses System bedingt eine Rückkehr zu dem Modell zeitlich befristeter Förderaufrufe. Für 2023 wurde festgelegt, dass es nur einen Förderaufruf mit einer Antragsfrist bis zum 15.10.2023 geben wird.

 

Das Antragsverfahren sieht vor, dass alle Förderanträge eines Bundeslandes anhand eines Kriterienkatalogs zur Bestimmung des Nachholbedarfs bzw. der Förderwürdigkeit nach einem Punktesystem bewertet werden. Gebiete mit dem größten Nachholbedarf sind insbesondere solche, die noch einen großen Anteil mit einer Versorgungsrate von unter 30 Mbit/s aufweisen. Die Projekte, welche anhand des Kriterienkatalogs eine besonders hohe Punktzahl erreichen (ab 300 Punkten), werden bevorzugt bewilligt. Projektanträge, welche die 300 Punkte – Grenze nicht überschreiten, werden nachrangig behandelt. Projekte, für die keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, können ihren Projektantrag in einem der folgenden Förderaufrufe (bis 2025) erneut platzieren.

 

Zur Sicherstellung des Vorranges des privatwirtschaftlichen Telekommunikationsausbaus musste der Landkreis Bautzen vor der Beantragung des Breitbandförderprojektes gemäß der Gigabit–Richtlinie 2.0 ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchführen. Alle Telekommunikationsunternehmen wurden aufgefordert, zwischen dem 02.06.2023 und dem 28.07.2023 eine verbindliche Meldung zur vorhandenen Breitbandinfrastruktur und den Ausbauplanungen für die nächsten drei Jahre abzugeben.

Die Antragstellung des Landkreises Bautzen im Graue-Flecken-Programm erfolgte am 29.09.2023. Die eingereichten 5 Förderanträge (Cluster 11-15) wurden anhand des Kriterienkatalogs vom Projektträger PWC geprüft und bepunktet.

 

Im Ergebnis wurden durch den Projektträger die Cluster 12 und 15 mit einem besonderen Nachholbedarf und damit als prioritär förderwürdig eingestuft.

Das Cluster 12 umfasst den Bereich Kamenz (Burkau, Crostwitz, Elstra, Großnaundorf, Haselbachtal, Kamenz, Königsbrück, Nebelschütz, Neschwitz, Ohorn, Panschwitz-Kuckau, Pulsnitz, Puschwitz, Räckelwitz, Ralbitz-Rosenthal, Schwepnitz, Steina) und

das Cluster 15 beinhaltet die Gemeinden Elsterheide, Bernsdorf, Neukirch bei Königsbrück, Laußnitz und Frankenthal.

Insgesamt handelt es sich um rund 7.700 förderfähige Adressen.

 

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde die Landkreisverwaltung durch den Kreistag am 04.12.2023 zur Vorbereitung und Durchführung europaweiter Ausschreibungsverfahren legitimiert.

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