Ausschreibungsverfahren Cluster 16 - 19
Durchführung europaweiter Ausschreibungsverfahren für die Cluster 16 - 19
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Digitalen Agenda das Kernziel gesetzt, ein flächendeckendes modernes Highspeed – Netz zu schaffen und stellt dafür die entsprechenden Bundesmittel zur Verfügung. Sie fokussiert sich dabei im Rahmen des Graue-Flecken-Programms auf Gebietskörperschaften mit dem größten Nachholbedarf und steuert so die Förderung, um insbesondere in ländlichen Regionen, in denen sich der Breitbandausbau eigenwirtschaftlich für die Telekommunikationsunternehmen nicht lohnt, schnelles Internet zu ermöglichen. Dieses System bedingt eine Rückkehr zu dem Modell zeitlich befristeter Förderaufrufe.
Im "Graue-Flecken" - Programm wird seit 2023 von einer Mindestversorgung von 200 Mbit/s ausgegangen.
Infolge der Ablehnung der Fördermittelanträge von 2024 für die Cluster 11, 13 und 14 hat sich der Landkreis Bautzen erneut am neuen Förderaufruf 2025 des grauen-Flecken-Programms (Gigabitförderung 2.0) beteiligen.
Das Antragsverfahren sieht vor, dass alle Förderanträge eines Bundeslandes anhand eines Kriterienkatalogs zur Bestimmung des Nachholbedarfs bzw. der Förderwürdigkeit nach einem Punktesystem bewertet werden.
Zur Sicherstellung des Vorranges des privatwirtschaftlichen Telekommunikationsausbaus musste der Landkreis Bautzen vor der Beantragung des Breitbandförderprojektes gemäß der Gigabit–Richtlinie 2.0 nach abgeschlossenen Branchendialogen ebenso ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchführen. Alle Telekommunikationsunternehmen wurden aufgefordert, zwischen dem 26.05.2025 und dem 21.07.2025 eine verbindliche Meldung zur vorhandenen Breitbandinfrastruktur und den Ausbauplanungen für die nächsten drei Jahre abzugeben.
Die Antragstellung des Landkreises Bautzen im Graue-Flecken-Programm erfolgte für die neu gebildeten Clustern 16, 17, 18 und 19, welche sich auf die noch nicht gigabitfähig erschlossenen Adressen im Landkreis beziehen. Die eingereichten 4 Förderanträge (Cluster 16-19) wurden anhand des Kriterienkatalogs vom Projektträger PWC geprüft und bepunktet.
Im Ergebnis wurden durch den Projektträger die Cluster 16 - 19 mit einem besonderen Nachholbedarf und damit als prioritär förderwürdig eingestuft.
Insgesamt handelt es sich um rund 26.000 förderfähige Adressen.
Mit dem Vorliegen der vorläufigen Förderbescheide des Bundes und des Landes konnte das Ausschreibungsverfahren vorbereitet und gestartet werden.
Die Ausschreibung (Teilnahmewettbewerb) läuft vom 16. Juli bis 1. September 2026.
Mit der weiteren Förderung von Bund und Land, der Unterstützung der Städte und Gemeinden unseres Landkreises sowie der Arbeit der Landkreisverwaltung können künftig weitere Adressen ans Glasfasernetz angeschlossen werden.