Aktuelles

Abstrahierte Grafik eines Glasfaserkabels

Verlängerung Eigentümerakquise Cluster 10

Anmeldung förderfähiger Adressen für einen kostenfreien Hausanschluss notwendig.

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Abstrahierte Grafik eines Glasfaserkabels

Eigentümerakquise Cluster 10

Anmeldung förderfähiger Adressen für einen kostenfreien Hausanschluss notwendig.

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Bauhelm auf einem schwarzen runden Tisch. Daneben liegen 2 Schreibmappen mit Kugelschreiber.

Breitbandausbau Cluster 10 - Sonderaufruf Gewerbegebiete

envia TEL startet Glasfaserausbau für Firmen im Industriepark Schwarze Pumpe

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Abstrahierte Grafik eines Glasfaserkabels

Aktuelle Information zum "Graue-Flecken"-Programm

Markterkundungsverfahren am 05. Juni 2023 gestartet.

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Meeting Raum, 3 Personen schauen auf einen großen Monitor. Vorn rechts steht ein weiterer großer Monitor auf dem die Tagesagenda abgebildet ist.

Breitbandpaten-Treffen 2023 in Erfurt

Am 15. März 2023 fand das Breitbandpaten-Treffen in Erfurt statt. Eingeladen hatten das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft sowie die Digitalagentur Thüringen. Zu den ca. 60 geladenen Gästen zählten neben den Breitbandpaten der Landkreise sowie der Thüringer Glasfasergesellschaft ebenso zwei Mitarbeiter des Kompetenzteams Breitband des Landkreises Bautzen.

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Abstrahierte Grafik eines Glasfaserkabels

Aktuelle Information zum "Graue Flecken"-Programm

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat überraschend und rückwirkend zum 17.10.2022 den aktuellen Förderaufruf zum laufenden Breitbandförderprogramm des Bundes aufgehoben. Förderanträge können daher derzeit nicht mehr gestellt werden.

Somit gibt es für den Landkreis nach jetzigem Stand keine Möglichkeit den geförderten Breitbandausbau (graue Flecken) weiter durchzuführen. Weitere Anträge können dagegen erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes für das neue Programm 2023 gestellt werden. Das neue Programm soll einen Priorisierungsmechanismus vorsehen, dessen Einzelheiten noch nicht feststehen. Voraussetzung der Teilnahme für den Landkreis Bautzen und mithin für die sächsischen Kommunen ist jedoch das Vorliegen einer Landesrichtlinie, welche insbesondere die Kofinanzierung des Freistaates regelt.

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